Rechtliches

Mietbedingungen

Klar und verständlich – alle wesentlichen Bedingungen für Ihre Anmietung im Überblick. Der vollständige Mietvertrag wird bei Übergabe unterzeichnet.

1. Berechtigte Fahrer, Mindestalter, Führerschein

Die meisten Fahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und können mit einem PKW-Führerschein der Klasse B gefahren werden. Das Mindestalter für Mieter und Fahrer beträgt 18 Jahre.

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst und den bei Anmietung genannten weiteren Personen geführt werden. Die Führerscheine des Mieters und sämtlicher weiterer Fahrer sind bei Anmietung vorzulegen.

Versicherungsvorgabe: Bei Übergabe wird die Identität jedes Fahrers anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses geprüft (Abgleich mit dem Lichtbild). Mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters werden als solche gekennzeichnete Kopien von Ausweis/Reisepass und Führerschein (Vorder- und Rückseite) angefertigt und bis zur Fahrzeugrückgabe aufbewahrt, danach unverzüglich gelöscht – außer bei einem laufenden Schadensfall bis zu dessen Klärung. Bei Fahrzeugen mit einem Neupreis über 35.000 EUR wird zusätzlich eine Kreditkarte oder Bankcard/Girocard des Mieters vorgelegt (nur Sichtprüfung, keine Kopie oder Speicherung von Kartendaten). Diese Punkte sind Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei Unterschlagung/Veruntreuung durch den Mieter – ohne sie entfällt der Schutz vollständig.

2. Preise und Zahlung

Der Mietpreis setzt sich aus dem Basismietpreis und der Servicepauschale zusammen und versteht sich inkl. MwSt. sowie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (1.000 EUR Selbstbeteiligung pro Schadensfall, siehe Ziffer 9). Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping- und Stellplatzgebühren sowie Fährgebühren gehen zulasten des Mieters. Während der Mietzeit entstandene Bußgelder und sonstige Strafgebühren werden ohne Erhebung einer Bearbeitungsgebühr an den Mieter weitergeleitet. Die Berechnung erfolgt nächteweise. Einwegmieten oder Rückgabe an einer anderen Station sind nicht möglich.

Die Zahlung des Mietpreises erfolgt in zwei Raten: Eine im Mietvertrag festgelegte Anzahlung ist innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Anzahlung nach Maßgabe der Stornierungsbedingungen (Ziffer 8) einzubehalten.

3. Servicepauschale

Die Servicepauschale in Höhe von 150 EUR wird einmal pro Miete erhoben und umfasst Übergabe, ausführliche Einweisung, Rücknahme, eine Propangasfüllung (eine Flasche), die Grundausstattung mit WC-Chemikalien sowie den Schutzbrief.

4. Kaution

Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 1.500 EUR. Die Kaution wird bei Übernahme des Mietfahrzeugs in Bar oder per PayPal hinterlegt. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs auf Schäden, Vollständigkeit und Vertragsverstöße; berechtigte Ansprüche des Vermieters werden verrechnet.

5. Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte, in den Sommerferien des jeweiligen Bundeslands teilweise 13 Nächte; kürzere Mietdauern sind im Rahmen von Last-Minute-Angeboten möglich. Bei Buchungen für das jeweils folgende Kalenderjahr beträgt die Mindestmietdauer 7 Nächte.

6. Fahrzeugübernahme und -rückgabe

Das Fahrzeug wird gereinigt, vollgetankt und in vertragsgemäßem Zustand übergeben und muss ebenso vollgetankt zurückgegeben werden; andernfalls werden die Kosten der vollständigen Betankung berechnet. Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe und Rückgabe durch ein von Mieter und Vermieter unterzeichnetes Übergabeprotokoll dokumentiert (mindestens: amtliches Kennzeichen, Datum/Uhrzeit der Übergabe, vereinbartes Rückgabedatum/-uhrzeit, Name/Anschrift/Telefonnummer des Mieters, Kilometerstand, Tankfüllung, sichtbare Schäden).

Übernahme und Rückgabe erfolgen nach Vereinbarung, in der Regel Montag bis Samstag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr entsprechend der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit. An Sonn- und Feiertagen ist keine Übernahme bzw. Rückgabe möglich.

Verspätete Rückgabe: Es gilt eine Kulanzzeit von 1 Stunde. Danach wird eine Grundgebühr von 50 EUR zzgl. 50 EUR je weitere angefangene Stunde fällig. Bei einer Verspätung von einem vollen Tag oder mehr wird der doppelte Tagesmietpreis für den betreffenden Zeitraum berechnet.

7. Reinigung

Das Fahrzeug ist bei Rückgabe besenrein zu übergeben. Die reguläre Endreinigung (Innen- und Außenreinigung) wird durch den Vermieter durchgeführt und mit 79,90 € berechnet.

Die Campingtoilette ist vom Mieter vor Rückgabe vollständig zu entleeren und in sauberem, hygienischem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 160,00 EUR berechnet. Weitergehende außergewöhnliche Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

8. Stornierungsbedingungen

Storniert der Mieter seine Buchung, beträgt die mindestens zu zahlende Stornogebühr 200 EUR. Im Übrigen gilt:

• Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

• Stornierung 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises

• Stornierung 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

• Stornierung weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Der Mieter kann sich gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch eine Reiserücktrittskostenversicherung schützen und hat das Recht, einen geringeren oder keinen entstandenen Schaden nachzuweisen. Das vertragliche Stornierungsrecht besteht nicht bei gebuchten Sonderangeboten, insbesondere sogenannten Schnuppertouren.

9. Versicherungsschutz, Selbstbeteiligung und Mieterhaftung

Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Der Mieter haftet bei jedem von ihm zu vertretenden Schadenereignis bis zu einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR pro Schadensfall. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden mit derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens (z. B. Trunkenheits-/Drogenfahrt, nicht genannte Fahrer, Teilnahme an Rennen) haftet der Mieter über die Selbstbeteiligung hinaus in voller Höhe, da der Versicherer die Leistung in diesen Fällen kürzt oder verweigert.

Für folgende Schäden besteht laut Kfz-Versicherung kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz; der Mieter haftet hierfür in voller Höhe, ohne Begrenzung auf die Selbstbeteiligung:

• Reifen- und Felgenschäden (Reifenschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert)

• Schäden an der Markise

• Folgeschäden durch Falschbetankung, soweit sie über die durch den Schutzbrief gedeckten 500 EUR (Entfernung des falschen Kraftstoffs, Tankreinigung) hinausgehen

• Folgeschäden bei Glasbruch (der unmittelbare Glasbruch selbst ist versichert und unterliegt nur der Selbstbeteiligung)

• Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Verschleiß, Abnutzung oder Vernachlässigung der Pflege- und Sorgfaltspflichten

10. Pflichten im Schadensfall

Jeder Schaden, Unfall und jede Entwendung ist dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, zu melden. Bei Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 EUR sowie bei Unfällen mit Personen- oder erheblichem Sachschaden ist unverzüglich die Polizei zu verständigen und ein Aktenzeichen zu sichern. Der Mieter unterstützt Vermieter und Versicherer bei der Aufklärung des Schadens.

11. Nutzung des Fahrzeugs

Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich nach Absprache mit der Vermietstation und gegen Aufpreis möglich. Nicht gestattet sind insbesondere:

• Nutzung ohne gültige, zur Fahrzeugklasse passende Fahrerlaubnis

• Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln

• Teilnahme an Rennen, Geschwindigkeitsveranstaltungen oder entsprechenden Übungsfahrten

• Weitervermietung oder gewerbliche Nutzung durch den Mieter

• Nutzung durch nicht im Mietvertrag genannte Fahrer

12. Fahrzeugausfall vor Mietbeginn

Ist das gebuchte Fahrzeug vor Mietbeginn nicht einsatzbereit, hat der Vermieter nach eigener Wahl entweder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen oder den bereits gezahlten Mietpreis vollständig zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Die bei Fahrzeugübergabe erhobenen personenbezogenen Daten (u. a. Ausweis- und Führerscheinkopien) werden ausschließlich zur Vertrags- und Versicherungsabwicklung verarbeitet und bis zur Fahrzeugrückgabe bzw. bis zur abschließenden Klärung eines Schadensfalls gespeichert. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter schaefer-vermietungen.de/datenschutz.

14. Haftungsbeschränkung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

15. Sonstiges und Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

Diese Zusammenfassung ersetzt nicht den vollständigen Mietvertrag. Stand: 9.9.2026