Rechtliches

Mietbedingungen

Klar und verständlich – alle wesentlichen Bedingungen für Ihre Anmietung im Überblick. Der vollständige Mietvertrag wird bei Übergabe unterzeichnet.

1. Berechtigte Fahrer / Mindestalter / Führerschein

Die meisten unserer Fahrzeuge haben ein Gewicht unter 3,5 t und können somit mit einem gewöhnlichen PKW Führerschein der Klasse B angemietet und gefahren werden. Das Mindestalter für Mieter und Fahrer beträgt 18 Jahre.

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den bei Anmietung genannten Personen geführt werden. Die Führerscheine des Mieters und sämtlicher weiterer Fahrer sind bei der Anmietung vorzulegen.

2. Preise

Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Basismietpreis und einer bei jeder Anmietung anfallenden Servicepauschale. Die Preise sind inkl. MwSt. sowie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (mit 1.000,– € Selbstbeteiligung pro Schadensfall). Insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren gehen zulasten des Mieters. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt nächteweise. Einwegmieten oder die Rückgabe bei einer anderen Station sind nicht möglich.

3. Servicepauschale

Die Servicepauschale in Höhe von 150,– € wird einmal pro Miete erhoben. Diese Pauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs und die ausführliche Einweisung des Mieters in die Handhabung des Fahrzeugs sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für eine Propangasfüllung (eine Flasche), die Grundausstattung mit WC-Chemikalien, und den Schutzbrief.

4. Kaution

Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 1.500,– €. Die Kaution muss bei Übernahme des Mietfahrzeugs in Bar hinterlegt werden.

5. Kilometer

Ab 15 Nächten Mietdauer ist die Anzahl der Kilometer unbegrenzt. Bei einer Mietdauer von unter 15 Nächten sind 300 km pro Nacht inklusive, jeder extra Kilometer wird mit 0,39 € berechnet.

6. Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte, in den Sommerferien des jeweiligen Bundeslands teilweise 13 Nächte. Kürzere Mietdauern sind im Rahmen von Last Minute möglich.

7. Fahrzeugübernahme und -Rücknahme

Das angemietete Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt, vollgetankt und in vertragsgemäßem Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe und Rücknahme durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, das sowohl vom Mieter als auch Vermieter zu unterzeichnen ist. Die Übernahme und Rückgabe erfolgt nach Vereinbarungen, in der Regel von Montag bis Samstag zwischen 8:00 Uhr – 16:00 Uhr. Es gilt die im Mietvertrag angegebene Uhrzeit. An Sonn- und Feiertagen ist keine Übernahme bzw. Rücknahme möglich. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Ansonsten fallen Kosten für das vollständige Befüllen des Tanks an.

8. Reinigung

Das Fahrzeug ist bei Rückgabe besenrein zu übergeben. Die reguläre Endreinigung (Innen- und Außenreinigung) wird durch den Vermieter durchgeführt und mit 79,90 € berechnet.

Die Campingtoilette ist vom Mieter vor Rückgabe vollständig zu entleeren und in sauberem, hygienischem Zustand zurückzugeben. Erfolgt dies nicht oder wird die Toilette in einem unsauberen Zustand zurückgegeben, werden hierfür zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 160,00 € berechnet.

Weitergehende außergewöhnliche Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen und einen erhöhten Reinigungsaufwand verursachen, können gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden.

9. Stornierungsbedingungen

Möchte der Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Stornogebühr 200,– €.

Im Übrigen kann er wie folgt stornieren:

• Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

• Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

• Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

• weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch eine Reiserücktrittskostenversicherung zu deren Bedingungen schützen. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter lediglich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Das vertragliche Recht zur Stornierung besteht nicht, wenn der Mieter ein Sonderangebot, insbesondere sogenannte Schnuppertouren, gebucht hat.

10. Sonstiges

Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich nach Absprache mit der Vermietstation und gegen Aufpreis möglich.

Diese Zusammenfassung ersetzt nicht den vollständigen Mietvertrag. Stand: 16.7.2026